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      Beratung, Planung und Installation von Heizungs- und Sanitäranlagen

     

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    Badplanung von den ersten Ideen, bis hin zur Fertigstellung

     

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rolf Knabner GmbH & Co. KG

1. Allgemeines
Maßgebliche Rechtsgrundlagen für alle von uns (Auftragnehmer) übernommen Aufträge sind die Verdingungsordung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B) sowie nachstehende Geschäftsbedingungen. Alle Vertragsabreden bedürfen der Schriftform, Abweichungen und Ergänzungen werden nur dann Vertragsbestandteile, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden. Angebote sind für den Auftragnehmer nur 24 Werktage verbindlich.

2. Angebots- und Entwurfsunterlagen
Unsere Eigentums- und Urheberrechte an von uns erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Entwürfen sowie deren rechnerische Grundlagen behalten wir uns vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.

3. Preise
Alle Preise gelten nur bei ungeteilter Bestellung des angebotenen Objektes und bei ununterbrochener Montage mit anschließender Inbetriebnahme. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet. Leistungen, die später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden, berechtigen den Auftragnehmer, bei nach Angebotsabgabe eingetretenen Lohn- und/oder Materialpreiserhöhungen Verhandlungen über eine Anpassung des Preises zu verlangen. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

4. Zahlung
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden bankübliche Zinsen berechnet. Die vereinbarten Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn Ansprüche des Auftragnehmers geltend gemacht werden. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft in Frage stellen oder wird ein Scheck  bzw. ein
Wechsel nicht eingelöst, so werden sämtlich offen stehenden Forderungen fällig. Nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist, verbunden mit Kündigungsandrohung, ist der Auftragnehmer sodann berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen und die Arbeiten einzustellen. Sowie alle bisher erbrachten Leistungen nach Vertragspreisen abzurechnen.

5. Lieferzeit und Montage
Alle Lieferzeiten sind unverbindlich Verzögern sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, und schafft er nicht unverzüglich Abhilfe auf Verlangen des Auftragnehmers, so kann Dieser bei Aufrechterhaltung des Vertrages Schadensersatz verlangen oder beim Auftraggeber eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, dass er den Vertrag nach fruchtlosem Ablauf der Frist kündigen werde.

6. Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und im das Eigentum an diesen Gegenständen zurückzuübertragen. Beeinträchtigt der Auftraggeber die vorgenannten Rechte des Auftragnehmers, so ist er diesem zum Schadenersatz verpflichtet. Die Demontage und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

7. Abnahme und Gefahrenübergang
Der Auftragnehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme der Anlage. Wird jedoch die Anlage vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat er Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten sowie der sonstigen entstandenen Kosten. Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf hin über. Das gleiche gilt, wenn die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird und wenn der Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Auftraggebers übergeben hat. Die Anlage ist nach Fertigstellung der Leistung abzunehmen.

8. Rücktritt vom Vertrag
Werden vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder treten Veränderungen des Geschäftsverhältnisses ein, behalten wir uns den Rücktritt vom Vertrag vor. Verspätete Lieferungen bzw. Rücktritt verpflichten nicht zum Schadenersatz. Stellt der Auftraggeber seine Zahlung ein oder wird das Konkursverfahren über sein Vermögen oder ein gerichtliches Ausgleichsverfahren beantragt, ist der Auftragnehmer berechtigt, für den nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten.

9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist. Erfüllungsort ist der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Auftragnehmers. Ist der Auftraggeber nicht Kaufmann, so ist Gerichtsstand der Wohnsitz des Auftraggebers. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

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Kontakt

Rolf Knabner GmbH & Co. KG
Adresse:
Giftigstr. 7
96515 Sonneberg

E-Mail:     
Telefon: 036762-82 37
Fax:     036762-801 52

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